Die italienischen Behörden fordern Haftpflichtschutz, der für Personenschäden aufkommt, die man beim Skifahren Dritten zufügt. Wer ohne Schutz auf die Piste geht, dem drohen Bußgelder zwischen 100 und 150 Euro. Der Geltungsbereich unserer Haftpflichtverträge deckt auch Italien, und Skifahren im Urlaub ist eine mitversicherte Tätigkeit.
Sprechen Sie uns für einen Nachweis rechtzeitig an.
Schon vor vielen Jahren hat Italien als erstes Land speziell ausgebildete Skipolizisten auf seine Pisten geschickt, die dort regelmäßig patroullieren und die Einhaltung der FIS Skiregeln sowie das Tragen von Helmen kontrollieren. Nun haben sie ab 1. Januar 2022 eine neue Aufgabe bekommen, die manchen ein saftiges Bußgeld einbringen kann – oder gar den Verlust des Skipasses. Der italienische Gesetzgeber verlangt ab dem 1.1.2022, dass jeder Ski- und Snowboard-Fahrer in den italienischen Skigebieten eine gültige Privat-Haftpflichtversicherung nachweist, die Schäden oder Verletzungen Dritter abdeckt. Dies gilt nicht für Langlaufpisten.